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   KG, 17.06.2022 - 2 AR 23/22   

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KG, 17.06.2022 - 2 AR 23/22 (https://dejure.org/2022,16104)
KG, Entscheidung vom 17.06.2022 - 2 AR 23/22 (https://dejure.org/2022,16104)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 2022 - 2 AR 23/22 (https://dejure.org/2022,16104)
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Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wo wird ein Unternehmen verklagt?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 32 SA 32/17

    Arrest; Zwangsvollstreckung; Gerichtsstandbestimmung; Arrestpfandrecht;

    Auszug aus KG, 17.06.2022 - 2 AR 23/22
    Eine entsprechende Abgabe ist für das aufnehmende Gericht aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 828 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht bindend, weshalb auch § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO keine Anwendung findet (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 32 SA 32/17, MDR 2017, 1446: Musielak/Voit/Flockenhaus, a. a. O., § 828 Rn. 4).
  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

    Auszug aus KG, 17.06.2022 - 2 AR 23/22
    Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind ferner auch der Sache nach gegeben, nachdem sich die an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte jeweils rechtskräftig im Sinne der Vorschrift (vgl. zum Begriff BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII AZR 13/97, NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt haben.
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 11 SV 16/21

    Allgemeiner Gerichtsstand einer GmbH in Gemeinden mit mehreren

    Auszug aus KG, 17.06.2022 - 2 AR 23/22
    Nach einer im Vordringen befindlichen Auffassung soll in derartigen Fällen ein Wahlrecht des Antragstellers entsprechend § 35 ZPO bestehen, so dass für die begehrte Vollstreckungsmaßnahme sämtliche Berliner Amtsgerichte zuständig wären (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2021 - 11 SV 16/21, NJW-RR 2021, 1125; Anders/Gehle/Becker, ZPO 80. Aufl. 2020, § 35 Rn. 5; BeckOK ZPO/Toussaint, 44. Ed. 1.3.2022, § 17 Rn. 11.1).
  • RG, 27.10.1904 - IV 242/04

    Gerichtsstand des § 23 Z.P.O.

    Auszug aus KG, 17.06.2022 - 2 AR 23/22
    Das gilt auch, wenn sich der Verwaltungssitz an einem anderen Ort befindet (RGZ 59, 106 (107 f.); Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl. 2021, § 4a Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2023 - 11 UH 8/23

    Allgemeiner Gerichtsstand einer GmbH in Gemeinden mit mehreren

    Dies rechtfertigt entgegen der jedenfalls bisherigen Auffassung des Kammergerichts (Beschluss vom 11.10.2007 - 2 AR 41/07, NJOZ 2008, 237; offengelassen im Beschluss vom 17.6.2022 - 2 AR 23/22, juris = DGVZ 2022, 195) nicht, bei der Frage der amtsgerichtlichen Zuständigkeit auf einen außerhalb Berlins liegenden Verwaltungsort abzustellen.
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